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Termine & Praxisablauf

Gut vorbereitet für Ihren Besuch in der Praxis Auszeit
 

Damit wir uns während Ihrer Behandlung ganz auf Sie konzentrieren können, möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen rund um Ihre Terminvereinbarung und Ihren Praxisbesuch mitgeben.

Ihr erster Termin bei uns

Bitte planen Sie etwas Zeit für Ihre Ankunft ein.

Wir empfehlen Ihnen, etwa 5–10 Minuten vor Ihrem vereinbarten Termin in der Praxis zu sein. So bleibt ausreichend Zeit, um mögliche organisatorische Fragen zu klären und entspannt in Ihre Behandlung zu starten.

Unsere Behandlungstermine sind fest eingeplant. Ein pünktlicher Beginn ist daher wichtig, damit Ihnen die vorgesehene Therapiezeit vollständig zur Verfügung steht.

Anreise & Parkmöglichkeiten

Direkt vor unserer Praxis stehen Ihnen zwei praxiseigene Parkplätze zur Verfügung.

Da diese nicht immer frei sind, bitten wir Sie, bei Ihrer Anreise ausreichend Zeit für die Parkplatzsuche in der Umgebung einzuplanen.

Alternativ können Sie uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen.

Ihre Heilmittelverordnung

Damit wir Ihre Verordnung rechtzeitig auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen können, bitten wir Sie, uns diese möglichst 48 Stunden vor Ihrem ersten Termin zukommen zu lassen.

Dafür stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

→ Über unsere Online-Rezepteinreichung
→ Per E-Mail
→ Über unseren WhatsApp-Kontakt
→ Persönlich in der Praxis

Wichtig: Wenn Sie Ihre Verordnung vorab digital übermittelt haben, bringen Sie bitte das Original zum ersten Behandlungstermin mit.

Was Sie zur Behandlung mitbringen sollten

Damit Ihre Behandlung hygienisch und angenehm stattfinden kann, bitten wir Sie um Folgendes:

• Ein großes Saunahandtuch, das möglichst die gesamte Behandlungsliege abdeckt
• Ein kleines Handtuch für den Kopfbereich
• Rutschsocken oder Hausschuhe, da unsere Praxis schuhfrei ist
• Ihre Heilmittelverordnung im Original, sofern diese noch nicht bei uns vorliegt

Wir bitten Sie, Ihre Straßenschuhe im dafür vorgesehenen Bereich auszuziehen. So tragen wir gemeinsam zu einer sauberen und angenehmen Praxisatmosphäre bei.

Behandlungsablauf & Terminplanung

Zu Beginn Ihrer Therapie besprechen wir Ihre Beschwerden, Ihre persönlichen Ziele und den weiteren Behandlungsablauf.

Je nach Verordnung und therapeutischer Einschätzung gestalten wir Ihre Behandlung individuell.

Wie lange dauert eine Behandlung?

In unserer Praxis arbeiten wir in der Regel mit einem 30-Minuten-Terminrhythmus. Davon sind üblicherweise etwa 25 Minuten für die Behandlung einschließlich der therapeutisch notwendigen Begleitleistungen vorgesehen.

Die vereinbarte Terminzeit ist dabei nicht mit einer durchgehenden manuellen Behandlung gleichzusetzen.

Damit wir Ihre Therapiezeit bestmöglich nutzen können, empfehlen wir Ihnen, unsere Formulare bereits vor dem ersten Termin auszufüllen.

Warum dauert meine Behandlung nicht die vollen 30 Minuten?

30 Minuten Terminzeit bedeuten nicht automatisch 30 Minuten Behandlung auf der Liege.

Für viele physiotherapeutische Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gelten Regelbehandlungszeiten, deren Untergrenze bei 15 Minuten liegt. Die genaue Zeitvorgabe hängt vom jeweiligen Heilmittel ab.

In unserer Praxis haben wir uns bewusst für einen 30-Minuten-Terminrhythmus entschieden. In der Regel planen wir davon etwa 25 Minuten für die Behandlung und die damit verbundenen therapeutischen Aufgaben ein.

Zur Behandlung und zum ordnungsgemäßen Praxisablauf gehören unter anderem:

• die Befunderhebung und Erstellung eines individuellen Behandlungsplans,
• die Durchführung der physiotherapeutischen Maßnahmen,
• die Anleitung, Beratung und gegebenenfalls Hilfeleistung für den Patienten,
• erforderliche Nachruhezeiten,
• die Verlaufsdokumentation und gegebenenfalls die Kommunikation mit dem verordnenden Arzt,
• die notwendige hygienische Vor- und Nachbereitung des Behandlungsplatzes.

Diese Tätigkeiten sind wichtig für eine fachgerechte, sichere und hygienische Behandlung.

Unser Ziel ist nicht, möglichst lange ausschließlich manuell zu behandeln, sondern die verfügbare Zeit therapeutisch sinnvoll zu nutzen.

Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass die reine Behandlungszeit auf der Liege kürzer sein kann als die vereinbarte Terminzeit.

Bezahlung & Abrechnung

Anfallende Zuzahlungen oder private Behandlungskosten können Sie bei uns bargeldlos mit Ihrer Girocard (EC-Karte) oder auf Rechnung begleichen.

Bitte denken Sie daran, Ihre Karte spätestens zu einem der ersten Folgetermine mitzubringen, sofern eine Zahlung ansteht.

Eine Barzahlung ist in unserer Praxis nicht möglich.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Bereich „Kosten & Abrechnung“.

Terminabsagen

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte mindestens 24 Stunden vorher.

Unsere Behandlungszeiten sind fest für Sie reserviert. Kurzfristig frei werdende Termine können häufig nicht erneut vergeben werden.

Bei einer verspäteten Absage oder einem nicht wahrgenommenen Termin kann daher entsprechend unserer Vereinbarungen eine Ausfallgebühr entstehen.

Warum können bei Terminabsagen Kosten entstehen?

Rechtliche Hintergründe der Ausfallgebühr

Sehr geehrte Patienten, die Praxis Auszeit, ebenso wie andere vergleichbare Behandlungseinrichtungen, berechnet seinen Patienten gemäß gängiger Praxis den kassenüblichen Satz, falls diese ihre Behandlungstermine nicht wahrnehmen oder nicht rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin) absagen. Obwohl diese Vorgehensweise üblich ist, stieß sie bereits mehrfach auf Unverständnis und Ablehnung seitens der Betroffenen. Aus diesem Grund möchten wir an dieser Stelle den Grund für diese Maßnahme sowie die rechtliche Grundlage näher erläutern.

Sobald ein Patient in unserer Praxis einen Behandlungstermin vereinbart, entsteht ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gemäß den §§ 611 ff BGB zwischen der Praxis und dem betreffenden Patienten. Der Patient stellt der Praxis ein Angebot zum Vertragsschluss dar, indem er um die Vereinbarung eines Termins bittet. Dieses Angebot wird durch die Festlegung eines konkreten Termins seitens der Praxis stillschweigend angenommen. Dadurch kommt ein wirksamer Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande, ohne dass eine spezielle Form (z. B. Schriftform) erforderlich ist. Der Vertrag kann auch telefonisch abgeschlossen werden.

Gemäß dem wirksam geschlossenen Vertrag ist die Praxis verpflichtet, dem Patienten die für die Behandlung benötigten Räumlichkeiten, Materialien und Therapeuten bereitzustellen. Zusätzlich muss ausreichend Zeit für die Behandlung reserviert werden. Im Gegenzug erhält die Praxis die vereinbarte Vergütung für die erbrachte Leistung.


Der Patient hat vertraglich das Recht, die Behandlung von der Praxis einzufordern. Er ist jedoch auch verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Bei gesetzlich Versicherten wird der Vergütungsanspruch vom Versicherer erstattet, sofern der Patient ein gültiges Rezept vorlegt.


Wenn der Patient, unabhängig aus welchem Grund,  den vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnimmt, liegt gemäß dem Gesetz ein Annahmeverzug des Gläubigers (in diesem Fall des Patienten) vor. Die Regelung für den Vergütungsanspruch in diesem Fall ist im § 615 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt.
Gemäß § 615 Satz 1 BGB ist die Praxis, bezogen auf den versäumten Behandlungstermin, von ihrer Pflicht zur Behandlung befreit, behält jedoch ihren Vergütungsanspruch gemäß dieser gesetzlichen Regelung.


Der Inhalt dieses Paragraphen lautet:
„Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.“

Der Grundgedanke des Gesetzes liegt darin, dass der Dienstleister im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit auf den Vergütungsanspruch angewiesen ist. Er stellt Zeit, Personal, Räumlichkeiten und Behandlungsmaterialien zur Verfügung, wofür er kostenintensive Dispositionen treffen muss. Daher soll der Dienstleister seinen Vergütungsanspruch nicht aufgrund von Vorkommnissen verlieren, die im Risikobereich des Dienstberechtigten liegen, wie beispielsweise dem Verpassen des Behandlungstermins durch den Patienten.

Der Vergütungsanspruch bleibt daher unabhängig davon bestehen, ob der Patient schuldlos an der Wahrnehmung des Termins gehindert war, oder ob ein schuldhaftes Verhalten zu Grunde lag.

Aus den oben genannten Ausführungen ergibt sich, dass der Vergütungsanspruch für einen vereinbarten Behandlungstermin grundsätzlich bestehen bleibt, auch wenn dieser nicht wahrgenommen oder abgesagt wird, gemäß § 615 Satz 2 BGB. Gemäß dieser Regelung sind wir jedoch verpflichtet, das durch die Nichtwahrnehmung des Behandlungstermins freiwerdende Behandlungspotenzial anderweitig zu nutzen und den Termin möglichst mit anderen Patienten zu belegen.


Wenn es uns gelingt, den Termin mit anderen Patienten zu belegen, wird der Vergütungsanspruch gegen den säumigen Patienten nicht geltend gemacht. Darüber hinaus sehen wir von der Geltendmachung des Vergütungsanspruchs generell ab, wenn der Behandlungstermin 24 Stunden vorher abgesagt wird.
Auf der anderen Seite müssen wir den Vergütungsanspruch immer dann geltend machen, wenn der Patient ohne Rücksprache einfach nicht zum Behandlungstermin erscheint und wir den Termin nicht anderweitig vergeben können.

Wenn der Termin zwar abgesagt wird, dies jedoch nicht 24 Stunden vorher geschieht, bemühen wir uns, den Termin an andere Patienten zu vergeben. Falls uns dies nicht gelingt, müssen wir den Vergütungsanspruch auch in diesem Fall geltend machen.


Wir danken für Ihr Verständis.

Quellen:

  1. Amtsgericht Ludwigsburg 2003, AZ: 8C2330/03

  2. Amtsgericht Burgwedel 2016, AZ: 7C360/16

  3. BGB § 293 – Annnahmeverzug

  4. BGB § 296 – Entbehrlichkeit des Angebots

  5. BGB § 611 – Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

  6. BGB § 615 – Vergütung beim Annnahmeverzug und bei Betriebsrisiko

  7. Die Welt 17.03.2013 – Diese Kosten drohen bei Terminabsagen


Sie haben noch Fragen zu Ihrem Termin?

Unser Anmeldungsteam hilft Ihnen gern weiter.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch in der Praxis Auszeit!