Rezeptfristen
Als Teil unserer Dienstleistungen möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben, wie lange Rezepte in der Physiotherapie gültig sind. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Gültigkeitsdauer von Rezepten von gesetzlich versicherten Patienten in der Physiotherapie gesetzlich geregelt ist, um die Wirksamkeit der Behandlung zu gewährleisten.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind Rezepte in der Physiotherapie in der Regel für einen Zeitraum von
28 Tagen gültig, beginnend ab den Ausstellungsdatum.
Innerhalb dieser Zeit muss der Patient die Behandlung beginnen, um die vorgeschriebenen Therapieeinheiten zu nutzen. Bei Rezepten aus dem Krankenhaus mit Entlassungsmanagement gelten wiederum andere Fristen.
Wir empfehlen unseren Patienten daher, sich rechtzeitig um die Einlösung ihrer physiotherapeutischen Rezepte zu kümmern, um sicherzustellen, dass Sie die benötigte Behandlung rechtzeitig erhalten.
Nach dem Beginn ist ein Rezept mit (zum Beispiel 6x manuelle Therapie) dann für einen Zeitraum von 3 Monaten gültig. Therapieeinheiten, die über die 6 mal hinausgehen, sind ein halbes Jahr gültig, beginnend nach dem ersten Therapietag. Sobald diese Fristen überschritten werden, sind alle weiteren Behandlungen ungültig und können nicht mehr abgerechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Information allgemeiner Natur sind und sich auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen beziehen.
Für spezifische Fragen zu Ihren individuellen Rezept und seiner Gültigkeitsdauer stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie weitere Informationen benötigen.
Sie können auch gerne über diesen Button direkt ihr Rezept als Foto hochladen.
Hinweis zur Rezeptvorlage vor dem Termin
Damit Ihr Termin wie geplant stattfinden kann,
muss uns das gültige Rezept spätestens 48 Stunden vor dem Behandlungstermin vorliegen.
Dies gilt für neue und laufende Verordnungen.
Hintergrund ist, dass wir verpflichtet sind,
jede Verordnung vorab auf ihre formale Richtigkeit zu prüfen.
Die Einreichung ist möglich
per E-Mail, WhatsApp (Nachricht) oder über unseren Briefkasten.
Liegt das Rezept nicht fristgerecht vor,
kann der Termin nicht freigehalten und wird anderweitig vergeben.