Hinweis zur Rezeptvorlage vor dem Termin
Damit Ihr Termin wie geplant stattfinden kann,
muss uns das gültige Rezept spätestens 48 Stunden vor dem Behandlungstermin vorliegen.
Dies gilt für neue und laufende Verordnungen.
Hintergrund ist, dass wir verpflichtet sind,
jede Verordnung vorab auf ihre formale Richtigkeit zu prüfen.
Die Einreichung ist möglich
per E-Mail, WhatsApp (Nachricht) oder über unseren Briefkasten.
Liegt das Rezept nicht fristgerecht vor,
kann der Termin nicht freigehalten und wird anderweitig vergeben.