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Osteopathische Behandlung – was Sie wissen sollten

Osteopathie umfasst verschiedene manuelle Untersuchungs- und Behandlungstechniken. Dabei werden unter anderem Beweglichkeit und Zusammenspiel verschiedener Körperstrukturen betrachtet.

Wer eine osteopathische Behandlung in Anspruch nehmen möchte, sollte sich vorab über die Qualifikation des Behandlers und die Möglichkeiten der Kostenerstattung informieren.

Wer darf osteopathisch behandeln?

Die eigenverantwortliche Anwendung osteopathischer Methoden zur Behandlung von Erkrankungen gilt in Deutschland als Ausübung der Heilkunde.

Dafür ist eine entsprechende heilkundliche Berechtigung erforderlich, beispielsweise als Arzt oder Heilpraktiker. Eine osteopathische Zusatzausbildung allein ersetzt diese Berechtigung nicht.

Übernimmt meine gesetzliche Krankenkasse die Kosten?

Osteopathische Behandlungen gehören nicht zur regulären physiotherapeutischen Heilmittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Viele Krankenkassen bieten jedoch freiwillige Zuschüsse an. Ob und in welchem Umfang Kosten erstattet werden, hängt von den jeweiligen Bedingungen Ihrer Krankenkasse ab.

Häufig werden eine ärztliche Bescheinigung sowie bestimmte Qualifikationsnachweise des Behandlers verlangt.

Unser Tipp: Erkundigen Sie sich vor Ihrem Behandlungstermin direkt bei Ihrer Krankenkasse nach den aktuellen Voraussetzungen.

Was gilt für Privatpatienten und Selbstzahler?

Bei privat versicherten Patienten richtet sich eine mögliche Erstattung nach dem vereinbarten Versicherungstarif.

Selbstzahler tragen die Behandlungskosten grundsätzlich selbst. Eine ärztliche Verordnung ist bei einem entsprechend zur eigenverantwortlichen Heilkunde berechtigten Behandler nicht grundsätzlich Voraussetzung für die Behandlung.

Gut informiert zur Behandlung

Klären Sie vorab, welche Behandlung angeboten wird, welche Qualifikation der Behandler besitzt und ob Ihre Versicherung einen Teil der Kosten übernimmt.

Bei Fragen zu den osteopathischen Angeboten in unserer Praxis helfen wir Ihnen gerne weiter.